Home » Binz-Tipps & News » Urlaub auf Rügen: COVID-19-Schnelltest, Selbsttest oder Impfbescheinigung erforderlich

Urlaub auf Rügen: COVID-19-Schnelltest, Selbsttest oder Impfbescheinigung erforderlich

Veröffentlicht in: Binz-Tipps & News

Seit dem 11. Juni 2021 ist die Einreise in Mecklenburg-Vorpommern uneingeschränkt möglich. Die Landesverordnung sieht aktuell vor, dass bei der Anreise/Beherbergung ein tagesaktueller negativer COVID-19-Schnell- oder Selbsttest vorliegen muss. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte Personen, bei denen die letzte Impfung mehr als 14 Tage her ist. Diese benötigen keinen Test, müssen jedoch ihre Impfbescheinigung mit sich führen.

Testzentrum ohne Termin

Kurvervaltung Gemeinde Binz
“Haus des Gastes“
Heinrich-Heine-Straße 7
18609 Ostsaeebad Binz

Tel.: +49 38393 148 106

Mo. – Mi.,Fr.: 13.00 – 17.00 Uhr

Do.: 08.00 – 10.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr